Unfall gehabt? Schritt-für-Schritt-Anleitung | Gutachten Heyden

12. August 2026

Unfall gehabt? So handeln Sie jetzt richtig – Schritt für Schritt

Ein Verkehrsunfall passiert meist völlig unerwartet – und im ersten Moment ist der Schreck groß. Ob auf der Kreuzung in Burgthann, auf der B8 bei Neumarkt oder irgendwo zwischen Freystadt und Mühlhausen: Wer weiß, wie er sich nach einem Unfall richtig verhält, schützt sich selbst und sichert sich seine Ansprüche gegenüber der Versicherung. In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Schritte nach einem Unfall wichtig sind, wann Sie die Polizei rufen sollten und warum ein unabhängiges Kfz-Gutachten Ihr gutes Recht ist – meist sogar kostenlos für Sie.

1. Ruhe bewahren und die Unfallstelle sichern

Auch wenn der erste Schreck sitzt: Halten Sie an, schalten Sie die Warnblinkanlage ein und sichern Sie die Unfallstelle mit einem Warndreieck ab. Ziehen Sie eine Warnweste an, bevor Sie das Fahrzeug verlassen – das ist auf Landstraßen rund um Neumarkt und Freystadt besonders wichtig, wo Autos oft mit hoher Geschwindigkeit unterwegs sind. Erst wenn die Unfallstelle sicher ist, kümmern Sie sich um die nächsten Schritte.

2. Erste Hilfe leisten und Verletzte versorgen

Prüfen Sie, ob Personen verletzt sind, und leisten Sie Erste Hilfe. Bei Verletzten wählen Sie sofort den Notruf 112. Auch bei vermeintlich leichten Blessuren gilt: Im Zweifel lieber einmal zu viel den Rettungsdienst rufen als zu wenig.

3. Polizei rufen – wann ist das nötig?

Nicht bei jedem Blechschaden muss die Polizei kommen, aber in folgenden Fällen ist es dringend zu empfehlen:

  • Es gibt Verletzte
  • Die Unfallschuld ist strittig oder unklar
  • Der Unfallgegner ist alkoholisiert oder unkooperativ
  • Es liegt Fahrerflucht vor
  • Es sind hohe Sachschäden entstanden

Die polizeiliche Unfallaufnahme schafft eine neutrale Dokumentation, die später bei der Schadensregulierung sehr hilfreich sein kann – gerade wenn die gegnerische Versicherung die Schuldfrage anzweifelt.

4. Beweise sichern: Fotos, Zeugen, Unfallbericht

Noch bevor die Fahrzeuge von der Straße geräumt werden, sollten Sie den Schaden möglichst umfassend dokumentieren:

  • Fotos von allen beteiligten Fahrzeugen, der Endstellung, Bremsspuren und der gesamten Unfallszene
  • Kennzeichen, Fahrzeugtyp und Versicherung des Unfallgegners notieren
  • Kontaktdaten von Zeugen aufnehmen
  • Einen Europäischen Unfallbericht gemeinsam mit dem Unfallgegner ausfüllen

Je besser die Beweislage, desto reibungsloser verläuft später die Regulierung durch die Versicherung.

5. Wer zahlt das Gutachten? Ihr Recht auf freie Sachverständigenwahl

Viele Geschädigte wissen nicht, dass sie nach einem unverschuldeten Unfall das Recht haben, sich einen eigenen, unabhängigen Kfz-Sachverständigen auszusuchen – und dass die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten dafür in aller Regel vollständig übernimmt. Das ergibt sich aus § 249 BGB, wonach Geschädigte so gestellt werden müssen, als wäre der Schaden nicht eingetreten, sowie aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (u. a. BGH, Az. VI ZR 225/13), die den Anspruch auf Erstattung der erforderlichen Sachverständigenkosten bestätigt.

Wichtig zu wissen: Bei sogenannten Bagatellschäden – also Reparaturkosten bis etwa 750 Euro – reicht häufig ein einfacher Kostenvoranschlag der Werkstatt aus. Liegt der Schaden darüber, haben Sie Anspruch auf ein vollständiges Schadengutachten.

Das lohnt sich auch deshalb, weil in einem Gutachten zusätzliche Positionen wie der merkantile Minderwert (Wertverlust durch die Unfallhistorie) oder die Nutzungsausfallentschädigung korrekt beziffert werden – Ansprüche, die bei einem bloßen Kostenvoranschlag häufig unter den Tisch fallen.

Ein Hinweis vorab: Sie sind nicht verpflichtet, den von der gegnerischen Versicherung vorgeschlagenen Gutachter zu beauftragen. Die freie Wahl des Sachverständigen liegt bei Ihnen als Geschädigtem.

6. Warum ein unabhängiges Gutachten so wichtig ist

Ein von der Versicherung beauftragter Gutachter ist zwar fachlich qualifiziert, steht aber in einem Auftragsverhältnis zur Versicherung – das kann in Einzelfällen zu Interessenkonflikten führen, etwa wenn es um die Höhe der Reparaturkosten oder den Wertverlust des Fahrzeugs geht. Ein unabhängiger Sachverständiger wie Gutachten Heyden arbeitet ausschließlich in Ihrem Interesse, dokumentiert den Schaden neutral und sorgt dafür, dass alle Ihnen zustehenden Ansprüche vollständig und rechtssicher erfasst werden.

7. So läuft die Begutachtung bei Gutachten Heyden ab

Als unabhängiges Kfz-Sachverständigenbüro mit Sitz in Burgthann sind wir für Kunden in Neumarkt, Freystadt, Mühlhausen und der gesamten Region schnell vor Ort – häufig noch am selben oder nächsten Tag. Der Ablauf ist einfach:

  1. Sie kontaktieren uns telefonisch oder über unser Kontaktformular
  2. Wir vereinbaren einen zeitnahen Besichtigungstermin – bei Ihnen vor Ort oder in unserem Büro
  3. Wir begutachten den Schaden, dokumentieren ihn lückenlos und erstellen ein rechtssicheres Gutachten
  4. Wir rechnen die Kosten in der Regel direkt mit der gegnerischen Versicherung ab – Sie müssen nicht in Vorleistung gehen

So haben Sie den Kopf frei für die wirklich wichtigen Dinge nach einem Unfall.

Häufige Fragen nach einem Unfall

  • Muss ich den Unfall der Polizei melden?

    Nicht immer zwingend, aber bei Personenschäden, unklarer Schuldfrage oder Fahrerflucht sollten Sie in jedem Fall die Polizei verständigen.

  • Wer zahlt das Kfz-Gutachten bei einem unverschuldeten Unfall?

    Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten für das Gutachten – Sie als Geschädigter haben freie Gutachterwahl.

  • Wie schnell muss ein Gutachten nach dem Unfall erstellt werden?

    Je früher, desto besser – idealerweise innerhalb weniger Tage, damit der Schaden eindeutig dem Unfallereignis zugeordnet werden kann und keine Beweisprobleme entstehen.

  • Was kostet ein unabhängiges Kfz-Gutachten?

    Bei einem unverschuldeten Unfall entstehen für Sie in der Regel keine Kosten, da diese von der gegnerischen Versicherung übernommen werden. Bei selbstverschuldeten Unfällen oder Kaskoschäden informieren wir Sie vorab transparent über die Kosten.

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